Stand 2020/09/30

Hygiene-Konzept


Stand 14.06.2021


Hygienekonzept Nutzung Trainingsbetrieb Turner-Hölzl-Halle

Organisatorisches:

Es wurde ein Nutzungsplan der Turner-Hölzl-Halle während der Corona-Pandemie für „bis zum Ende der Sommerferien“ erstellt. Das Training findet entweder in Halle 1 oder in Halle 2 & 3 gemeinsam statt, damit zumindest immer die Tür geöffnet werden kann und ein Luftaustausch gewährleistet wird. Die Halle 2 ist aufgrund der fehlenden Lüftungsmöglichkeit (wetterabhängig) nicht alleine nutzbar. Ein ausreichendes Lüftungskonzept für die Halle ist vorhanden.

Für die Nutzung der Umkleiden und der Nassbereiche in der Turner-Hölzl-Halle gibt es ein eigenes Konzept.

Über das geltende standortspezifische Schutz- und Hygienekonzept informiert die Corona-Beauftragte des TSV Barbara Brandmaier alle Trainer und Übungsleiter, zudem wird dieses Konzept an die Eingangstüren angebracht. Bei Nichteinhaltung wird von der Gemeinde konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

Ausschluss:

  1. Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion
  2. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen,
  3. Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
  4. Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- und Geschmacksinnes)

werden vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen und der Zutritt zur Sportstätte verwehrt.

Maske:

In geschlossenen Räumlichkeiten, auch in Geräteräumen, ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung und beim Duschen. Es besteht FFP2-Maskenpflicht für alle ab dem 16. Geburtstag. Zwischen dem 6. und 16. Geburtstag reicht eine medizinische Maske. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln:

Es dürfen nur so viele Personen die Halle 1 oder die Halle 2/3 gemeinsam nutzen, wie es nach den individuellen Anforderungen der jeweiligen Sportart unter Einhaltung der geltenden Abstandsregel von mind. 1,5 Meter möglich ist. Dies gilt nicht für Personen, die nach den geltenden Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind. Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

Es werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmaltücher bereitgestellt. Auf eine regelmäßige Händehygiene wird hingewiesen. Die Toilettennutzung kann über die separaten Toiletten im Kabinentrakt erfolgen. Das Händedesinfektionsmittel über die Wandspender am Seiteneingang und im Kabinentrakt an der Tür zur Halle ist bei Ein- und Austritt der Halle zu benutzen.

Bei der ersten Trainings- bzw. Kurseinheit müssen alle Teilnehmer durch ein vorgefertigtes Formular ihre Daten (Name, Adresse, Telefonnummer) angeben. Bei den weiteren Einheiten wird lediglich durch den Trainer eine Anwesenheitsliste mit Datum ausgefüllt. So können im Falle einer Infektion alle Kontaktpersonen rückverfolgt werden können.

Wo es möglich ist, bestehen die Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert Auch der Trainer/Übungsleiter hat, wo es möglich ist, feste Trainingsgruppen.

Das Training erfolgt nicht mehr zwingend kontaktfrei.

Die Halle ist nur mit Sportschuhe zu betreten. Ausnahmen werden nur in Absprache mit der Gemeinde Rohrdorf getroffen, dann muss auch die Reinigung des Bodens durch die jeweiligen Nutzer am Ende der Trainingsstunde (bevor der Wechsel und die Lüftungspause stattfinden) selbst durchgeführt werden.

Zugang zu den jeweiligen Hallen:

Der Ein- und Ausgang für die Nutzer der Halle 1 erfolgt über die Seitentüre. Der Ein- und Ausgang für die Nutzer der Halle 2/3 erfolgt über das Foyer und den Kabinentrakt der Halle. Die Nutzung der Umkleiden sowie der Duschen wird in einem separaten Konzept geregelt. Das Aufhalten im Gang ist für max. 4 Personen gleichzeitig gestattet. Auf dem Weg in die Halle sowie auf die Toilette bzw. in die Umkleide ist ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz (siehe Punkt „Maske“) zu tragen.

Testen:

Ab einer Inzidenz von über 50 pro 100.000 Einwohner ist eine Testung erforderlich. Vor Betreten der Sportanlage wird durch den jeweiligen Trainer sichergestellt, dass nur Personen mit negativem Testergebnis die Sportanlage betreten. „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht des jeweiligen Trainers. Vollständig Geimpfte und Genesene, deren Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate, zurückliegt, benötigen keinen Corona Test. Sie müssen vor dem Betreten der Sportanlage einen Impfnachweis bzw. einen Genesenennachweis vorlegen.

Lüften:

Die Türen müssen min. während der Pausen zwischen den verschiedenen Trainingsgruppen offen sein, können aber auch ständig geöffnet sein. Die Fenster müssen bei schönem Wetter ständig geöffnet sein (der Regensensor verhindert das Öffnen bei schlechtem Wetter).

Zwischen verschiedenen gruppenbezogenen Trainingseinheiten/-kursen ist die Pausengestaltung so zu wählen, dass ein ausreichender Frischluftaustausch stattfinden kann – die Halle wird für 15 Minuten gelüftet (ohne Sportbetrieb).

Reinigung:

Jeder Übungsleiter ist dafür verantwortlich, dass vor und nach dem Training alle Gerätschaften & Türgriffe, die benutzt werden, desinfiziert bzw. geputzt werden. Sollten Teilnehmer auf die Toilette gehen, müssen diese im Anschluss alles selbst desinfizieren, was berührt wurde. Bei Kindern hat dies durch den Übungsleiter zu erfolgen.

Die Nutzung der Geräte ist grundsätzlich gestattet. Matten, Langbänke und Sprossenwände sollen nach dem Abschluss der Nutzung mit einem Seifen-Wasser-Gemisch gesäubert werden. Bitte die Matten anschließend noch vor dem Aufräumen trocknen lassen. Vor der Benutzung von Bällen und Kästen mit Lederüberzug sollen sich die Teilnehmer die Hände desinfizieren oder gründlich mit Seife waschen. Im Anschluss soll mit einem trockenen Tuch das Gerät bzw. der Ball gesäubert werden – Bitte KEIN Wasser oder Desinfektionsmittel bei Geräten mit Lederüberzug bzw. Bällen verwenden!

Die sanitären Einrichtungen werden einmal täglich gereinigt.


Hygienekonzept Nutzung Umkleiden und Nassbereich Turner-Hölzl-Halle

Organisatorisches:

Über das geltende standortspezifische Schutz- und Hygienekonzept informiert die Corona-Beauftragte des TSV Barbara Brandmaier alle Trainer und Übungsleiter, zudem wird dieses Konzept an die Eingangstüren der Umkleiden angebracht. Bei Nichteinhaltung wird von der Gemeinde konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Ein ausreichendes Lüftungskonzept für die Halle ist vorhanden.

Ausschluss:

  1. Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion
  2. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen,
  3. Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
  4. Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- und Geschmacksinnes)

werden vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen und der Zutritt zur Sportstätte verwehrt.

Maske:

In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung und beim Duschen. Es besteht FFP2-Maskenpflicht für alle ab dem 16. Geburtstag. Zwischen dem 6. und 16. Geburtstag reicht eine medizinische Maske. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.

Waschgelegenheiten:

Es werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmaltücher bereitgestellt. Auf eine regelmäßige Händehygiene wird hingewiesen. Die Toilettennutzung kann über die separaten Toiletten im Kabinentrakt erfolgen. Die Toiletten in den Umkleiden dürfen aufgrund der fehlenden Waschgelegenheiten nicht genutzt werden!

Personenanzahl:

Die Umkleiden dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m genutzt werden. Es dürfen sich max. 7 Personen gleichzeitig in einer Umkleide befinden. Der Duschraum darf nur durch drei Personen gleichzeitig genutzt werden. Ein Zugang für Kinder- und Jugendgruppen ist noch nicht gestattet.

Reinigung:

Jeder Nutzer der Umkleiden bzw. Duschen ist dafür verantwortlich, dass vor und nach dem Duschen alle Gegenstände & Türgriffe, die benutzt/berührt werden, desinfiziert bzw. geputzt werden.

Die sanitären Einrichtungen werden einmal täglich gereinigt.